Unsere Geschäfts- und Reparaturbedingungen

Die nachstehenden Reparaturbedingungen gelten für alle von uns an fotografischen und kinematografischen Geräten einschließlich des Zubehörs – nachfolgend kurz Geräte genannt – ausgeführten Reparaturen. Ausgenommen hiervon sind Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung. Für diese gelten ausschließlich die "Bedingungen " der Hersteller. Reparaturen werden von uns ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen von Kunden erkennen wir nicht an.

1. Auftragsumfang, Kostenvoranschläge, Preise

1.1   In der Übersendung eines Gerätes an uns liegt der Auftrag zur Durchführung der von uns für notwendig  erachteten Reparaturen, soweit sich aus einer Erklärung des Übersenders nichts anderes ergibt. Mündliche Abreden sind unwirksam.

1.2   Für das eingesandte Gerät erteilen wir eine Auftragsbestätigung, soweit wir nicht auf ausdrückliche Anforderung des Kunden einen Kostenvoranschlag erstellen. Wird aufgrund eines solchen Voranschlages kein Reparaturauftrag erteilt, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von € 10,00 für Foto, € 25,00 für Digitalfoto/Drucker bzw. € 32,00 für Video plus Porto und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Gibt der Kunde nach Zusendung des Kostenvoranschlags den Auftrag zur Reparatur, entfallen diese pauschalen Kostenvoranschlagskosten. An unseren Kostenvoranschlag sind wir einen Monat ab Ausstellungsdatum gebunden. Mit Annahme unseres Austausch-/Umtauschangebotes geht das uns eingesandte Gerät, zwecks Entsorgung, in unseren Besitz über.

1.3   Kostenvoranschläge werden bei nicht – oder nur teildemontiertem Gerät erstellt. Bei Feststellung weiterer Fehler/Schäden wird der Auftraggeber über entstehende Mehrkosten unterrichtet, wenn diese die ursprüngliche Voranschlagssumme um mehr als 20 % übersteigen. Bei Überschreitung bis zu 20 % der ursprünglichen Voranschlagssumme sind wir berechtigt, die Reparatur ohne besonderen Auftrag zu Lasten des Auftraggebers auszuführen. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag und wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät u. U. nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.

1.4   Ergibt sich bei einem gewünschten Kostenvoranschlag, dass die Reparaturkosten den Betrag von € 20,00 netto ( ohne Mehrwertsteuer, Verpackung und Porto) nicht übersteigen, sind wir berechtigt, die Reparatur ohne besonderen Auftrag zu Lasten des Auftraggebers auszuführen.

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